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Datenschutz ist Schutz der Privatsphäre und der informellen Selbstbestimmung

Nicht nur die Skandale bei der Telekom, Lidl, der "gläserne Bürger/Kunde/..." oder die Facebook-Problematik, auch die Snowden-Enthüllungen rücken das Thema Datenschutz täglich auf´s neue ins Rampenlicht.
Aber was ist Datenschutz eigentlich? Was kann er, was bringt er?

Datenschutz ist Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und Schutz der Privatsphäre.

So werden Kunden vor zu viel Werbung, Angestellte vor kompletter Überwachung und Bürger vor überhandnehmender staatlicher Ausforschung geschützt.

Sind Sie eine Daten verarbeitende Stelle? Dann möchte ich Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten empfehlen: daschug.

Sind Sie ein Betroffener von Werbung oder wurden Sie am Arbeitsplatz ausspioniert? Dann stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Oder haben Sie Angst vor DS-GVO-Abmahnungen?
Hier ein paar – nicht abschließende – Hinweise...
1. Verhalten Sie sich rechtskonform: Erteilen Sie Hinweise und Informationen, führen Sie eine Verarbeitungsliste, eine Liste mit technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Datenschutz, klären Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen und besorgen Sie die erforderlichen Datenverarbeitungsverträge (DVV).
2. Prüfen Sie, ob der Abmahnende tatsächlich Wettbewerber zu Ihnen ist.
3. Prüfen Sie, ob er rechtsmissbräuchlich vorgeht, z.B. weil er seine Haupttätigkeit auf Abmahnungen verlegt hat.
4. Gegenstandswerte, aus denen sich die Kosten einer Abmahnung errechnen, sind noch nirgends – von keinem Gericht – festgesetzt worden.
5. Ob die DSGVO tatsächlich wettbewerbsrelevant ist und damit überhaupt wegen Verstößen gegen sie abgemahnt werden kann, ist ebenfalls natürlich noch nicht entschieden.

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© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2011