AKTUELL
VORWORT - In eigener Sache
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG sollen Anwälte für eine Beratung oder für
ein schriftliches Gutachten auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.
Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Anwalt die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen
Rechts, also nach § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB und es gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
Wie diese zu bestimmen ist (gegenüber Mandanten, Gegnern, Rechtsschutzversicherern oder Gerichten), ist völlig
offen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir entsprechende Aufträge nur noch im Rahmen einer
schriftlichen Vergütungsvereinbarung annehmen können.
Hier finden Sie immer wieder Neues und Interessantes aus den Rechtsgebieten, die wir betreuen und zur Kanzlei.
Gerne nehmen wir auch Anregungen von Ihnen an.
Wir freuen uns auch über die Zusendung von Urteilen im Volltext, als Auszug oder als Leitsätze und stellen diese gerne
hier vor.
Am Ende der Seite finden Sie zudem ein paar Ratgeber zu verschiedenen Problemen des Alltags.
Bitte schreiben Sie an
Rechtsanwalt Richter.
NEUIGKEITEN
AG Heidelberg: Briefkastenwerbung entgegen Hinweis am Briefkasten verboten II
AG Heidelberg: Briefkastenwerbung entgegen Hinweis am Briefkasten verboten I
LG Essen: Single-Opt-In reicht nicht zum Nachweis einer Einwilligung in den Empfang von Werbung
AG Bad Salzungen: Billig verkauft und dennoch Stress – Der Preis eines Pferdes ist kein Schutz
AG Heidelberg: Keine Tierarztkosten ohne Nachbesserungsverlangen
AG Soest: Ein Zuchthund ohne Zulassung ist mangelhaft
AG Berlin-Mitte: Umfassender Auskunftsanspruch bei Cold Call (Datenschutzrecht)
Landgericht Heidelberg ächtet unerwünschte Telefonwerbung auch gegenüber Selbständigen und Unternehmen
LG Mosbach: Züchter haften in der Regel nicht für genetische Defekte
Landgericht Heidelberg ächtet unerwünschte Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern - Jeder kann sich selbst wehren
Oberlandesgericht München pro Stallbetreiber
Standardreaktion der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR - Rechtsanwalt Olaf
Tank - auf Weigerung zu Zahlen
Landgericht Heideberg ächtet unerbetene Werbeanrufe
Beweislastumkehr beim Kauf einer Katze - Bundesgerichtshof
Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft bei
unverlangter Werbe-SMS - Bundesgerichtshof
Aufklärungspflichten des Verkäufers
beim Verkauf zur Selbstmontage durch Laien - Bundesgerichtshof
Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers
informieren - Bundesgerichtshof
Bundesregierung: Neues Urheberrecht
Zur Frage der Haftung des Betreibers eines Internetforums -
Bundesgerichtshof
Mangelhaftigkeit eines Tieres wegen Abweichung von der
physiologischen Norm - Bundesgerichtshof
Die Nachfristsetzung im Tierkaufsrecht - Bundesgerichtshof
Die finanzielle Seite der Leinenpflicht - OLG Düsseldorf
Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem
Sich-Entfernen vom Unfallort - Bundesverfassungsgericht
LG Heidelberg, Beschluss v. 20.04.2006,
2 O 112/06: Streitwert bei E-Mail-Spam 5.000,00 Euro in einstweiliger Verfügung
AG Köln: Streitwert bei E-Mail-Spam 6.000,00 Euro
Urteil des BGH zum Tierkauf: Wann ist ein Fohlen eine neue/gebrauchte Sache?
Warnhinweise vor Kreditkartenbetrug
Landgericht Heidelberg stärkt Ebay-Kundenschutz
Änderung der Tollwutverordnung
Ausreiten in Baden-Württemberg endlich einfacher
RATGEBER
Was tun, wenn ich durch Werbung per Post, SMS, Fax, E-Mail oder Anruf belästigt werde?
Was tun, wenn mein gekauftes Tier krank wird?
Was tun, wenn mein Privatparkplatz belegt ist?
Was tun, wenn ich Opfer einer Abofalle wurde?
Was tun, wenn ich Opfer einer Drückerkolonne wurde?
Was tun, wenn ich einen Verkehrsunfall habe?
Was tun, wenn meine Rechtsschutzversicherung kündigt?
Was tun, wenn mein Urlaub ins Wasser fällt?
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