Zur Frage der Haftung des Betreibers eines Internetforums
Der Fall:
Der Kläger ist Vorstand eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von
Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich
mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf
Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der
Kläger in seiner Ehre verletzt fühlt und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym, dem
sog. Nickname, in das Forum eingestellt worden waren. Nur der Autor eines Beitrages ist den
Parteien bekannt. Das Landgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 14.9.2005 - 12 O 440/04) hat
der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Entscheidung vom
26.4.2006 - I-15 U 180/05) hat die Klage hinsichtlich des Beitrags abgewiesen, dessen Autor den
Parteien bekannt ist. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung. An
einer abschließenden Entscheidung war der BGH gehindert, da der Inhalt des zweiten Beitrags
noch nicht tatrichterlich gewürdigt worden war.
Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der
Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden äußerung
in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der
Bundesgerichtshof hat nun (Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06) entschieden, dass die
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende
Beiträge nicht allein deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.
Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab dessen Kenntniserlangung ein
Unterlassungsanspruch als Mitstörer bestehen, unabhängig von Ansprüchen gegen den Autor des
beanstandeten Beitrags selbst.
Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht nach Auffassung des BGH
auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein sogenanntes Meinungsforum eingestellt
worden ist.
www.richter-heidelberg.de