Neben diesen Verhaltensvorschriften der StVO sollte im eigenen Interesse nach einem Verkehrsunfall folgendes beachten werden:
1. notieren Sie sich Namen und Anschrift von Zeugen,
2. notieren Sie sich Namen und Anschrift des/der am Unfall beteiligten Fahrer (Führerschein) sowie der Halter
der jeweiligen Fahrzeuge (Fahrzeugschein) und die Kfz-Kennzeichen,
3. notieren Sie sich die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer der beteiligten Fahrzeuge,
4. geben Sie keine Schuldeingeständnisse ab, verweisen Sie gegebenenfalls auf eine von Ihrem
Rechtsanwalt vorzunehmende Prüfung der Rechtslage, da Sie sonst Sie Ihren Versicherungsschutz riskieren,
5. achten Sie darauf, dass Sie Ihre Angaben gegenüber der Polizei auf das Notwendigste beschränken
und stellen Sie sicher, dass nicht etwas in das Unfallprotokoll geschrieben wird, was Sie (so) nicht gesagt haben.
Prüfen Sie die sonstigen Angaben im Unfallprotokoll,
6. treten Sie etwaige Ansprüche wegen des Unfalls nicht an Abschleppunternehmer oder sonstige Dritte ab,
7. fertigen Sie eine Unfallskizze an oder fotografieren Sie den Unfallort,
8. verhindern Sie – wenn Sie nicht von Ihrer Schuld an dem Unfall überzeugt sind – Zahlungen Ihrer
Versicherungen an Gegner oder Dritte, da sonst Ihre Forderungen auf diese Versicherer übergehen können.
Zahlen Sie Reparaturrechnungen also lieber zunächst selbst. Der Aufwand, Ihren Schaden – also auch
Prämienerhöhungen – zurückzuerhalten, steigt erheblich an und ist bei manchen Positionen
gänzlich ausgeschlossen.
Bei Unfällen mit Wildtieren wäre noch zu beachten:
1. keinesfalls ausweichen, es ist nur ein Wildtier, Ihr Leben sollte Ihnen mehr wert sein,
2. sofort die Polizei verständigen, diese wird Spuren sicherstellen, den zuständigen Jagdpächter
informieren, der dem Tier ggf. den „Gnadenschuss“ gibt. Sollte er nicht erreichbar sein, wird die Polizei diese
Aufgabe übernehmen,
3. keinesfalls in die Nähe des verletzten Tieres gehen, dieses kann im Schock oder unter Schmerzen
für Sie gefährlich verletzen,
4. keinesfalls die Spurensicherstellung auf „wenn es mal besser passt“ aufschieben, kein Blut o.ä. mal
eben wegwischen, denn ohne Blut oder Haare, mithin Beweise, zahlt keine Versicherung.