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Rechtsschutzversicherungen, Segen oder Fluch?

Viele Menschen haben eine Rechtsschutzversicherung. Diese zahlt im Idealfall Gerichts- und Anwaltskosten, und ermöglicht ein relativ risikoloses prozessieren. Doch wie jede Versicherung ist die Rechtsschutzversicherung ein gewinnorientiertes Unternehmen. Deswegen kündigen viele Versicherungen bei Schadenshäufigkeit. Zudem versuchen viele Versicherungen dem Versicherten die Klage auszureden, manche, indem sie den Versicherten an einen Vertragsanwalt verweisen, der leider eher entmutigt und/oder schlicht nicht ausreichend spezialisiert ist. Immer mehr in Mode kommt auch, schlicht zu behaupten, der gemeldete Fall sei nicht vom Versicherungsumfang gedeckt. Gerne wird sogar der Versicherungsfall dafür in ein abwegige Rechtsgebiet verschoben. Und zu guter Letzt werden - im Gegensatz zu den Krankenversicherungen - die abgerechneten Gebühren nahezu immer bis zur Zahlungsklage auf die Mittelgebühr gekürzt.

Die Highlights:

  • ADAC: nichts besonderes, s.o.
  • Advocard: ist definitiv nicht Anwalts Liebling, den Sachbearbeiter außerhalb der Standardfälle zu einer Deckungsbeitrag zu überreden bedarf einer umfangreichen Schulung durch den Anwalt, natürlich ohne Kostenerstattung durch die Versicherung
  • Aeguron: nichts besonderes, s.o.
  • Allianz: oft sehr träge in der Fallbearbeitung, auch nach Deckungsklage
  • Allrecht: nichts besonderes, s.o.
  • ARAG: schließt jegliche Unterlassungsansprüche aus, sträubt sich bis zur Verurteilung gegen die Deckung der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen
  • Auxilia: bislang keine größeren Probleme
  • BGV: nichts besonderes, s.o.
  • DAS: bislang keine größeren Probleme
  • Deurag: nichts besonderes, s.o.
  • DEVK: bislang keine größeren Probleme
  • DMB: bislang keine größeren Probleme
  • HUK: nichts besonderes, s.o.
  • NRV: bislang keine größeren Probleme
  • ÖRAG: nichts besonderes, s.o.
  • Roland: nichts besonderes, s.o.
  • WGV: bislang keine größeren Probleme
  • Zurich: bislang keine größeren Probleme

Nun sollte man meinen, der extra eingerichtete Ombudsmann wäre hier hilfreich - ohne zusätzliche Kosten. Doch weit gefehlt: Nur wenn die Versicherung von sich aus ein Einsehen hat, ansonsten schreibt der Sachbearbeiter des Ombudsmanns nach Monaten der Bearbeitung nur ab, was die Versicherung schon schrieb, egal wie absurd es auch sein mag.

Und das einmal ein Stichentscheid als solcher anerkannt und dann auch vergütet wird liegt wohl auch noch in ferner Zukunft.

Die einzige echte Hilfe ist daher nur die Deckungsklage.

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© Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter 2015